03-01-2011, 00:01
Titulieren bedeutet die Erstellung einer öffentlich einsichtigen Urkunde, die von jedem Gericht, jeder Behörde und Gerichtsvollziehern ohne weitere Rechtsmittel anerkannt werden.
Den Mindestunterhalt nach Tabelle für das Kind musst Du immer zahlen, denn es ist ja Dein Kind. Notfalls wird Dir fiktives Einkommen und eine erhöhte Erwerbsobliegenheit auferlegt. Dein Selbstbehalt liegt bei 950,- Euronen. Wenn danach nicht genug verbleibt, um den Kindesunterhalt zu zahlen, laufen eben Schulden auf.
Ich würde dem Rat von p folgen und in einem Titel nur das akzeptieren, was Du nach Deinen Einkommensverhältnissen zahlen kannst - wer mehr will, kann dann ein Gericht bemühen. Der Titel sollte möglichst auf niedrigem Niveau sein, statisch (wie Du schreibst) und ebenfalls nach Möglichkeit zeitlich auf das 18te Lebensjahr des Sprösslings begrenzt werden. Geh aber davon aus, dass das JA immer mehr will.
Den Mindestunterhalt nach Tabelle für das Kind musst Du immer zahlen, denn es ist ja Dein Kind. Notfalls wird Dir fiktives Einkommen und eine erhöhte Erwerbsobliegenheit auferlegt. Dein Selbstbehalt liegt bei 950,- Euronen. Wenn danach nicht genug verbleibt, um den Kindesunterhalt zu zahlen, laufen eben Schulden auf.
Ich würde dem Rat von p folgen und in einem Titel nur das akzeptieren, was Du nach Deinen Einkommensverhältnissen zahlen kannst - wer mehr will, kann dann ein Gericht bemühen. Der Titel sollte möglichst auf niedrigem Niveau sein, statisch (wie Du schreibst) und ebenfalls nach Möglichkeit zeitlich auf das 18te Lebensjahr des Sprösslings begrenzt werden. Geh aber davon aus, dass das JA immer mehr will.
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