03-01-2011, 20:10
Eine einmal geleistete Unterschrift ist eine ausdrückliche und freie Willenserklärung, welche bis ans Lebensende verbindlich ist, da Sie augenscheinlich bei vollem Verstand geleistet wurde..habe ich das?
Nein ich habe gesagt bekommen unterschreibe oder du lernst den Richter kennen! Rückblickend betrachtet hätte ich den doch einmal gerne kennengelernt, da mir das JA aufgrund der Urkunde nicht nur die Schuhe, sondern auch die letzte Pasta aus meinem Topf gezogen hat - ohne Gnade, christliche Nächstenliebe, ohne soziales Bewußtsein.
Ich bin in diesem Fall für eine Feststellung durch das Gericht, Kosten hierfür übernimmt Mütterchen Staat!
Nochmal zum Vorteil des Gerichtsbeschlusses: Es ist keine freie Willenserklärung des Verpflichteten; der Rechtsweg bleibt stets vorbehalten..
Nein ich habe gesagt bekommen unterschreibe oder du lernst den Richter kennen! Rückblickend betrachtet hätte ich den doch einmal gerne kennengelernt, da mir das JA aufgrund der Urkunde nicht nur die Schuhe, sondern auch die letzte Pasta aus meinem Topf gezogen hat - ohne Gnade, christliche Nächstenliebe, ohne soziales Bewußtsein.
Ich bin in diesem Fall für eine Feststellung durch das Gericht, Kosten hierfür übernimmt Mütterchen Staat!
Nochmal zum Vorteil des Gerichtsbeschlusses: Es ist keine freie Willenserklärung des Verpflichteten; der Rechtsweg bleibt stets vorbehalten..