04-01-2011, 14:08
Hallo und herzlich Willkommen freaky!
Was das betrifft bin zumindest ich abgestumpft.
Du kannst dann 5 Minuten nach Fristablauf die Zwangsvollstreckung einleiten, damit die Kohle für die Kids zeitnah bei euch eintrudelt.
Nach den Gründen zur Abwesenheit von den Kindern und dem Willen dies fortzusetzen.
Liegen die Gründe tatsächlich nicht irgendwo auch bei dir, würde ich ihn dazu vergattern Barunterhalt, entsprechend seinem Einkommen und seinen Möglichkeiten, zu leisten.
Zitat:Deshalb jetzt endlich meine Fragen und ich bitte Euch die Sache ganz sachlich zu sehen und die eigenen Wunden außer Acht zu lassen. Ich weiß, es gibt echt schlimme Frauen und manchmal neige ich tatsächlich zum fremdschämen.Du hättest dir tatsächlich ersparen können die emotionale Geschichte deinen Fragen voranzustellen, weil sie ebensogut und in Teilen hätte von meiner Exe stammen können.
Was das betrifft bin zumindest ich abgestumpft.
Zitat:1. Welche rechtlichen Folgen hat dieser Titel ganz sachlich gesehen für meinen Ex? Ich würde ihn sobald meine Kinder nicht mehr unterhaltsbedürftig sind meinem Ex zurückgeben, großes Indianerehrenwort.Papi unterwirft sich mit seinem gesamten Vermögen der Verpflichtung den Kindern Barunterhalt zu gewähren, angeblich ohne sich selbst in eine bedrohliche Lage zu begeben.
Du kannst dann 5 Minuten nach Fristablauf die Zwangsvollstreckung einleiten, damit die Kohle für die Kids zeitnah bei euch eintrudelt.
Zitat:2. Was würdet Ihr ganz neutral betrachtet machen? Mein Ex ist mir ehrlich gesagt so egal wie wir es ihm schon lange sind. Ich will aber nicht unfair sein, das ist nicht meine Art. Deshalb bitte ich um neutrale Beiträge, Ratschläge, Aussagen.Ich würde den Vater befragen.
Nach den Gründen zur Abwesenheit von den Kindern und dem Willen dies fortzusetzen.
Liegen die Gründe tatsächlich nicht irgendwo auch bei dir, würde ich ihn dazu vergattern Barunterhalt, entsprechend seinem Einkommen und seinen Möglichkeiten, zu leisten.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)