04-01-2011, 14:25
Hallo Freaky,
auch von mir ein herzliches Willkommen.
Ich habe immer großen Respekt vor Leuten, die sich nicht nur im eigenen Lager Rat und Meinungen holen, sondern sich auch die "andere" Seite anhören.
Zur Vorgeschichte kann und will ich nicht viel sagen.
Seine Version der Geschichte klingt vermutlich an einigen Stellen etwas anders, aber das gilt natürlich für alle Geschichten, die wir hier hören und eine objektive Wahrheit gibt es meistens sowieso nicht.
Zu deinen Fragen aus meiner Sicht:
1. Ein Titel stellt zunächst mal rechtlich die Möglichkeit dar, die Unterhaltszahlung zu zementieren und die Durchsetzung zu erleichtern.
Du hast ihn damit im Würgegriff.
Das klingt natürlich erstmal verlockend, wird aber mit Sicherheit euer Verhältnis nicht verbessern.
Wenn es tatsächlich "nur" um 69,-€ geht, wäre zu überlegen ob, es das wert ist.
Auf der anderen Seite kann es natürlich auch für klare Verhältnisse sorgen, wenn er zu einer "offiziellen" Einkommensauskunft aufgefordert wird.
Solange ihr beide unterschiedliche Vorstellungen davon habt, was er verdient ist das natürlich auch ein Quell von Dauerproblemen.
Inwieweit sich das abschöpfen jeden Euros oberhalb seines SB auf sein berufliches und väterliches Engagement auswirkt, ist von hier aus kaum zu erkennen.
Was aus unserer Erfahrung aber immer zu einer Vergrößerung aller Probleme führt, ist die Einbindung Dritter, wie dem Jugendamt oder Anwälten.
Die verhalten sich wie Söldner und Waffenhändler im Krisengebiet.
Schließlich leben sie davon, sich von solchen Problemen zu ernähren und haben deswegen keinerlei Interesse, Probleme zu verkleinern.
2. Aus meiner Sicht bekommt man niemals ein gesundes Verhältnis aus Rechten und Pflichten hin, wenn einer zum "Alleinerziehenden" erhoben wird und der Andere zum "Unterhaltspflichtigen" degradiert.
Dieser juristische Weg, ist Ursache für die schlimme Situation im Familienrecht.
Beide Eltern sind in gleicher Weise für die Erziehung und Versorgung ihrer Kinder zuständig.
Auch und gerade nach einer Trennung.
In diesem (idealisierten) Falle, erübrigen sich auch weitergehende Transferleistungen.
Eine Trennung sollte also immer bei gleichen Rechten und Pflichten anfangen.
Erst wenn jemand sich weigert, seinen Anteil an Betreuung zu leisten, sollte er per Barunterhalt in "Regress" genommen werden.
Was hältst du davon, den Vater eurer Kinder nicht zu einem stärkeren finanziellen Engagement aufzufordern, sondern zu einer stärkeren Einbindung in die Betreuung?
Und zwar nicht in Form von gelegentlichem Umgang, wenn er mal Zeit hat, sondern nach einem festgelegten Plan.
Ein Anfang dazu könnte sein, dich nicht mehr als Alleinerziehende zu bezeichnen, sondern ihn als gleichberechtigten Elternteil und "Erzieher" einzubeziehen.
Nachdem wie du ihn und euer Verhältnis dargestellt hast, ist das sicher nicht einfach aber vielleicht kann man einen Prozess in diese Richtung starten.
Gruss Beppo
auch von mir ein herzliches Willkommen.
Ich habe immer großen Respekt vor Leuten, die sich nicht nur im eigenen Lager Rat und Meinungen holen, sondern sich auch die "andere" Seite anhören.
Zur Vorgeschichte kann und will ich nicht viel sagen.
Seine Version der Geschichte klingt vermutlich an einigen Stellen etwas anders, aber das gilt natürlich für alle Geschichten, die wir hier hören und eine objektive Wahrheit gibt es meistens sowieso nicht.
Zu deinen Fragen aus meiner Sicht:
1. Ein Titel stellt zunächst mal rechtlich die Möglichkeit dar, die Unterhaltszahlung zu zementieren und die Durchsetzung zu erleichtern.
Du hast ihn damit im Würgegriff.
Das klingt natürlich erstmal verlockend, wird aber mit Sicherheit euer Verhältnis nicht verbessern.
Wenn es tatsächlich "nur" um 69,-€ geht, wäre zu überlegen ob, es das wert ist.
Auf der anderen Seite kann es natürlich auch für klare Verhältnisse sorgen, wenn er zu einer "offiziellen" Einkommensauskunft aufgefordert wird.
Solange ihr beide unterschiedliche Vorstellungen davon habt, was er verdient ist das natürlich auch ein Quell von Dauerproblemen.
Inwieweit sich das abschöpfen jeden Euros oberhalb seines SB auf sein berufliches und väterliches Engagement auswirkt, ist von hier aus kaum zu erkennen.
Was aus unserer Erfahrung aber immer zu einer Vergrößerung aller Probleme führt, ist die Einbindung Dritter, wie dem Jugendamt oder Anwälten.
Die verhalten sich wie Söldner und Waffenhändler im Krisengebiet.
Schließlich leben sie davon, sich von solchen Problemen zu ernähren und haben deswegen keinerlei Interesse, Probleme zu verkleinern.
2. Aus meiner Sicht bekommt man niemals ein gesundes Verhältnis aus Rechten und Pflichten hin, wenn einer zum "Alleinerziehenden" erhoben wird und der Andere zum "Unterhaltspflichtigen" degradiert.
Dieser juristische Weg, ist Ursache für die schlimme Situation im Familienrecht.
Beide Eltern sind in gleicher Weise für die Erziehung und Versorgung ihrer Kinder zuständig.
Auch und gerade nach einer Trennung.
In diesem (idealisierten) Falle, erübrigen sich auch weitergehende Transferleistungen.
Eine Trennung sollte also immer bei gleichen Rechten und Pflichten anfangen.
Erst wenn jemand sich weigert, seinen Anteil an Betreuung zu leisten, sollte er per Barunterhalt in "Regress" genommen werden.
Was hältst du davon, den Vater eurer Kinder nicht zu einem stärkeren finanziellen Engagement aufzufordern, sondern zu einer stärkeren Einbindung in die Betreuung?
Und zwar nicht in Form von gelegentlichem Umgang, wenn er mal Zeit hat, sondern nach einem festgelegten Plan.
Ein Anfang dazu könnte sein, dich nicht mehr als Alleinerziehende zu bezeichnen, sondern ihn als gleichberechtigten Elternteil und "Erzieher" einzubeziehen.
Nachdem wie du ihn und euer Verhältnis dargestellt hast, ist das sicher nicht einfach aber vielleicht kann man einen Prozess in diese Richtung starten.
Gruss Beppo