05-01-2011, 09:21
(05-01-2011, 08:53)thegripp schrieb: Und wenn die KM ganz übel drauf ist, dann nimmt die den Unterhaltstitel, geht zum Gericht und beantragt die Pfändung. Das Gericht prüft dann defintiv nicht nach, ob Papi Unterhalt gezahlt hat.
Jedenfalls wedelte die Mutter meines Sohnes bei jeder Abholung meines Kindes bei ihr zum Umgang mit dem Titel und meinte, mache was ich sage, sonst ärge ich Dich durch pfänden lassen. Und ich wurde von der ein gutes dutzend mal wegen dem Titel zum Unterhalt gepfändet, obwohl der durch mich nachweislich gezahlt wurde.
Bitte die Kirche im Dorf stehen lassen und keine Panik verbreiten. Wenn das stimmt, was Du schreibst, ist bei Dir etliches schief gelaufen und igs kann ich mir das SO nicht vorstellen.
Lies dazu nach: ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT und beachte dazu den § 767 ZPO
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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