07-01-2011, 09:40
@Jo-hn...
Das JA ist immer der Gegner, wenn es um Unterhalt geht und man hinbestellt wird, oder dort aus Eigenantrieb erscheint.
Das der Mitarbeiter vom JA mit dem Arbeitsamt wegen Unterhalt reden wird, ich bezweifle das, aber es ist meine Meinung aus eigener Erfahrung. Das Arbeitsamt hat eine eigene Unterhaltsabteilung und die wird sich auch an Dich wenden, da KM Hartz4 erhält.
Das mit dem auf Niveau bleiben war völlig in Ordnung. Mit dem Hinweis zeigt man auf, dass auch das JA überlegen muss, was es sagt. Das der Mitarbeiter auf eine bloße Frage von Dir hin in seinen vorliegenden Akten blättern muss, beweist wie so oft, die dort beim Jugendamt bearbeiten Unterhaltsangelegenheiten routinemäßig, gehen also immer nach Plan vor, also generalstabsmäßig. Daher ist es immer gut, vorbereitet dorthin zu gehen, was Du ja gemacht hast.
Das mit dem Selbstbehalt ist bereits gesetzeswirksam. Jedenfalls habe ich mir das bereits so eingerichtet auf meinem P-Schutzkonto und darüber hinaus habe ich mir bei der Caritas bestätigen lassen den erhöhten Selbstbehalt wegen meiner Unterhaltsverpflichtung für mein Kind. So ist mir zumindest mein Geld gesichert, dass ich zum Leben benötige. Und außerdem steht der um 50 € erhöhte Selbstbehalt bereits in der Düsseldorfer Tabelle eingetragen. Somit ist er bereits wirksam.
Solche Fragen wie zu wieviel Unterhalt wärst Du denn bereit zu zahlen, sind seitens des Jugendamtes versteckte Fangfragen dahingehend, Dir zu entlocken, ob Du zur Unterhaltszahlung grundsätzlich bereit wärst. Solche Fragen sind aus jedenfalls meiner Sicht immer mit Vorsicht zu genießen und mit Gegenfragen wie es geht doch nicht um Bereitschaft, sondern vielmehr Leistungsfähigkeit, zu beantworten. Wenn man zu etwas objektiv nicht in der Lage ist, kann man sich auch nicht der Höflichkeit wegen dazu bereit erklären. Oder kann der MANN etwa 26 Stunden arbeiten, wenn der Tag bloß 24 hat?
Wichtig ist für Dich vielleicht noch, zu erkennen, dass das JA und das JOBCENTER, ab 01.10.2011 gibt es die sogenannten ARGEN nicht mehr, in Konkurenz zueinander stehen. Jedenfalls war das JA in meiner Sache regelrecht geil drauf, mit mir zu kommunizieren. Und das Jobcenter seitens der Mutter meines Kindes war mir da bereits seit vielen Monaten auf den Fersen. Rein rechnerisch habe ich für die unverheiratete und alleinerziehende Mutter meines Kindes null €uro Betzreuungsunterhalt gezahlt und selbst eine geschickt eigefädelte Anzeige wegen § 170 StGB gegen mich endete mit einem Freispruch für mich.
Fazit: Mit nichts erpressen und sich nicht vorschnell in was reindrängen lassen. Wir Männer (Väter) sind in Geldangelegenheiten nicht so naiv, wie die gegnerische Lobby gern glauben machen würde.
Ich habe da aber noch eine andere Frage an Dich, die Du aber nicht beantworten musst, ok!
Frage: Warum will oder wollte sich denn die Hartz4 behaftete Mutter deines Kindes von Dir nicht trennen?
Das JA ist immer der Gegner, wenn es um Unterhalt geht und man hinbestellt wird, oder dort aus Eigenantrieb erscheint.
Das der Mitarbeiter vom JA mit dem Arbeitsamt wegen Unterhalt reden wird, ich bezweifle das, aber es ist meine Meinung aus eigener Erfahrung. Das Arbeitsamt hat eine eigene Unterhaltsabteilung und die wird sich auch an Dich wenden, da KM Hartz4 erhält.
Das mit dem auf Niveau bleiben war völlig in Ordnung. Mit dem Hinweis zeigt man auf, dass auch das JA überlegen muss, was es sagt. Das der Mitarbeiter auf eine bloße Frage von Dir hin in seinen vorliegenden Akten blättern muss, beweist wie so oft, die dort beim Jugendamt bearbeiten Unterhaltsangelegenheiten routinemäßig, gehen also immer nach Plan vor, also generalstabsmäßig. Daher ist es immer gut, vorbereitet dorthin zu gehen, was Du ja gemacht hast.
Das mit dem Selbstbehalt ist bereits gesetzeswirksam. Jedenfalls habe ich mir das bereits so eingerichtet auf meinem P-Schutzkonto und darüber hinaus habe ich mir bei der Caritas bestätigen lassen den erhöhten Selbstbehalt wegen meiner Unterhaltsverpflichtung für mein Kind. So ist mir zumindest mein Geld gesichert, dass ich zum Leben benötige. Und außerdem steht der um 50 € erhöhte Selbstbehalt bereits in der Düsseldorfer Tabelle eingetragen. Somit ist er bereits wirksam.
Solche Fragen wie zu wieviel Unterhalt wärst Du denn bereit zu zahlen, sind seitens des Jugendamtes versteckte Fangfragen dahingehend, Dir zu entlocken, ob Du zur Unterhaltszahlung grundsätzlich bereit wärst. Solche Fragen sind aus jedenfalls meiner Sicht immer mit Vorsicht zu genießen und mit Gegenfragen wie es geht doch nicht um Bereitschaft, sondern vielmehr Leistungsfähigkeit, zu beantworten. Wenn man zu etwas objektiv nicht in der Lage ist, kann man sich auch nicht der Höflichkeit wegen dazu bereit erklären. Oder kann der MANN etwa 26 Stunden arbeiten, wenn der Tag bloß 24 hat?
Wichtig ist für Dich vielleicht noch, zu erkennen, dass das JA und das JOBCENTER, ab 01.10.2011 gibt es die sogenannten ARGEN nicht mehr, in Konkurenz zueinander stehen. Jedenfalls war das JA in meiner Sache regelrecht geil drauf, mit mir zu kommunizieren. Und das Jobcenter seitens der Mutter meines Kindes war mir da bereits seit vielen Monaten auf den Fersen. Rein rechnerisch habe ich für die unverheiratete und alleinerziehende Mutter meines Kindes null €uro Betzreuungsunterhalt gezahlt und selbst eine geschickt eigefädelte Anzeige wegen § 170 StGB gegen mich endete mit einem Freispruch für mich.
Fazit: Mit nichts erpressen und sich nicht vorschnell in was reindrängen lassen. Wir Männer (Väter) sind in Geldangelegenheiten nicht so naiv, wie die gegnerische Lobby gern glauben machen würde.
Ich habe da aber noch eine andere Frage an Dich, die Du aber nicht beantworten musst, ok!
Frage: Warum will oder wollte sich denn die Hartz4 behaftete Mutter deines Kindes von Dir nicht trennen?