07-01-2011, 18:38
(07-01-2011, 17:49)sorglos schrieb: b) Du titulierst 225.- Euro für zwei Jahre und bezahlst die UND beantragst sofort H4.
Ergänzendes ALG 2 in so einem Fall wurde z.B. vom OLG Düsseldorf am 09.06.2010 in Az. 8 UF 46/10 abgelehnt. Ob und wie lange es noch in anderen OLG-Bezirken geht, ist fraglich. Ich wäre jedenfalls vorsichtig, sonst sitzt er auf einem 225.- Titel, wird aber bei der AGRE vor die Tür gesetzt.
thegripp schrieb:Ich persönlich habe noch keinen Unterhaltstitel für Kinder zu Gesicht bekommen, in denen Summen unterhalb des Mindestunterhalts eingetragen stehen.
Wieviel hast du schon gesehen? Ich hab selber einen. Titulierungen in beliebiger Höhe, auch nach unten, sind weder selten noch was besonderes.