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SG Dortmund S 22 AS 5857/10: Getrennt lebender Vater hat Anspruch auf größere Wohnung
#3
(12-01-2011, 14:53)p schrieb: Spannend wird es, wenn die bei Gericht durchgesetzte Argumentation des Klägers auch im Unterhaltsrecht durchgesetzt wird.
Dafür müssen sich eben Leute finden, die die Argumentation auch in ihren Unterhaltsverfahren anwenden

(12-01-2011, 14:53)p schrieb: Das wird sehr interessant, denn die Miete im Selbstbehalt entspricht dem ALG 2 - Satz für eine Person.
Es zeigt sich daran einmal mehr die perfide Boshaftigkeit der Düsseldorfer Bande: Sie gehen stillschweigend als Default-Einstellung davon aus, dass ein Vater gar kein Kind kindgerecht unterbringen muss - alos keinen Umgang hat oder dann diesen Bedarf erst mühevoll als Umgangskosten geltend machen soll....

www.umgangskosten.de
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: SG Dortmund S 22 AS 5857/10: Getrennt lebender Vater hat Anspruch auf größere Wohnung - von sorglos - 13-01-2011, 03:28

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