13-01-2011, 03:28
(12-01-2011, 14:53)p schrieb: Spannend wird es, wenn die bei Gericht durchgesetzte Argumentation des Klägers auch im Unterhaltsrecht durchgesetzt wird.Dafür müssen sich eben Leute finden, die die Argumentation auch in ihren Unterhaltsverfahren anwenden
(12-01-2011, 14:53)p schrieb: Das wird sehr interessant, denn die Miete im Selbstbehalt entspricht dem ALG 2 - Satz für eine Person.Es zeigt sich daran einmal mehr die perfide Boshaftigkeit der Düsseldorfer Bande: Sie gehen stillschweigend als Default-Einstellung davon aus, dass ein Vater gar kein Kind kindgerecht unterbringen muss - alos keinen Umgang hat oder dann diesen Bedarf erst mühevoll als Umgangskosten geltend machen soll....
www.umgangskosten.de
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #