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LSozG Rheinl.-Pfalz : Arbeitsgelegenheit für 30 Std ist für Alg2 Empfänger unzumutbar
#2
ein Witz.
Neben 12 Stunden täglicher Arbeitszeit erwartet mein Arbeitgeber noch Weiterbildungen auf fachlicher Ebene und stets aktuelles Allgemeinwissen aus der Tagespresse wegen intensiver Kundenkontakte. Sogar dieses dusselige Fußbal-WM-EM_Gedöns musste ich mir antun, weil der Kunde nunmal darüber spricht. Da sagt kein Arbeitsgericht der Welt, das sei nicht zumutbar. Dodgy

Arbeiten & lesen - neee, das geht natürlich nicht gleichzeitig... schon gar nicht länger als 7,5 Stunden am Tag.
Aber hinsetzen, jammern und Sozialgerichte beschäftigen, DAS geht. Angry
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RE: LSozG Rheinl.-Pfalz : Arbeitsgelegenheit für 30 Std ist für Alg2 Empfänger unzumutbar - von vorsichtiger - 23-08-2008, 10:37

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