25-01-2011, 21:56
Danke für die zahlreichen Antworten.
Der Jugendamtmitarbeiter bei dem das Gespräch stattfindet, ist stellvertretende Teamleitung.
Ich habe ihn heute, um ein Einzelgespräch alleinig um das Thema Umgangserweiterung, bzw. Anpassung des Umgangsvertrags gebeten.
Ich habe der Kindesmutter vor Weihnachten eine unterschriftsreife Umgangsvereinbarung (von hier) in zweifacher Ausfertigung zugesandt.
Der Jugendamtsmitarbeiter erzählte mir heute, dass die Kindesmutter diese Umgangsvereinbarung ihm vorgelegt hatte.
Er beauftragte sie, die Punkte der Umgangsvereinbarung mitzuteilen, die sie zustimmen würde.
Ob die Prozessbevollmächtigte bei dem Einzelgespräch zugegen war, ist mir nicht bekannt.
Ich weiß nicht, ob man das offenlegen kann oder muß.
@seeelig: Überlege dir bei jedem Thema, das angeschnitten wird, ob es mit dem Umgang zusammenhängt (bei solchen Gesprächen kommen oft Altlasten hoch und mit Pech wird das dir angehängt).
Sollte das Thema nicht Umgangsbezogen sein, lass es unkommentiert (kostet Kraft, lohnt sich aber) und bringe das Gespräch zurück zum Umgangsvertrag.
Ich wünsch dir viel Glück!
Das werde ich auf jeden Fall tun!!! DANKESCHÖN
Der Jugendamtmitarbeiter bei dem das Gespräch stattfindet, ist stellvertretende Teamleitung.
Ich habe ihn heute, um ein Einzelgespräch alleinig um das Thema Umgangserweiterung, bzw. Anpassung des Umgangsvertrags gebeten.
Ich habe der Kindesmutter vor Weihnachten eine unterschriftsreife Umgangsvereinbarung (von hier) in zweifacher Ausfertigung zugesandt.
Der Jugendamtsmitarbeiter erzählte mir heute, dass die Kindesmutter diese Umgangsvereinbarung ihm vorgelegt hatte.
Er beauftragte sie, die Punkte der Umgangsvereinbarung mitzuteilen, die sie zustimmen würde.
Ob die Prozessbevollmächtigte bei dem Einzelgespräch zugegen war, ist mir nicht bekannt.
Ich weiß nicht, ob man das offenlegen kann oder muß.
@seeelig: Überlege dir bei jedem Thema, das angeschnitten wird, ob es mit dem Umgang zusammenhängt (bei solchen Gesprächen kommen oft Altlasten hoch und mit Pech wird das dir angehängt).
Sollte das Thema nicht Umgangsbezogen sein, lass es unkommentiert (kostet Kraft, lohnt sich aber) und bringe das Gespräch zurück zum Umgangsvertrag.
Ich wünsch dir viel Glück!
Das werde ich auf jeden Fall tun!!! DANKESCHÖN