27-01-2011, 10:40
Das angekündigte Forschungsvorhaben zum Sorgerecht war nicht zum Termin fertig. Der versprochene Gesetzentwurf ("bis Ende 2010") ist nicht fertig. In jedem kleinen Detail herrscht eine unglaubliche Verzögerungstaktik. Übermorgen jährt sich das "Urteil der Schande" des Bundesverfassungsgerichts BvL 20/99, 1 BvR 933/01 zum achten Mal und der §1626a steht immer noch unverändert im BGB, de facto kaum durchlässiger wie früher.
RA Schulte-Frolinde ist der Frage intensiv nachgegangen, wieso der Forschungsauftrag des BVerfG 2003 an den Gesetzgeber verfassungswidrig versickert ist. Er schreibt dazu einiges in seinem Blog. Nun ist er nach mehreren Verfahren zu einer teilweisen Akteneinsicht vorgedrungen und dort kommen die Dinge stärker ans Licht:
"Dem BMJ war unmittelbar nach der Entscheidung des BVerfG vom 29.01.2003 ausdrücklich klar, dass entweder die von dem BVerfG zur Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs behaupteten Tatsachen unverzüglich durch Ermittlung der Tatsachen bestätigt oder die gesetzliche Regelung geändert werden musste. Im Laufe des Jahres 2003 hat das BMJ daher ein Angebot zur Durchführung einer Untersuchung eingeholt. Daraufhin hat das Fachreferat durch Ministervorlage vom 28.08.2003 um Entscheidung der Ministerin gebeten.
Die Entscheidung der Bundesministerin der Justiz Frau Brigitte Zypries (SPD) auf diese Vorlage lautete:
"Fr. Ministerin hat entschieden, dass derzeit kein Gutachten beauftragt wird."
Unmittelbar nachfolgend hat das BMJ dem Angebot zur Durchführung der Untersuchung eine Absage erteilt." http://schultefrohlinde.de/node/148
RA Schulte-Frolinde ist der Frage intensiv nachgegangen, wieso der Forschungsauftrag des BVerfG 2003 an den Gesetzgeber verfassungswidrig versickert ist. Er schreibt dazu einiges in seinem Blog. Nun ist er nach mehreren Verfahren zu einer teilweisen Akteneinsicht vorgedrungen und dort kommen die Dinge stärker ans Licht:
"Dem BMJ war unmittelbar nach der Entscheidung des BVerfG vom 29.01.2003 ausdrücklich klar, dass entweder die von dem BVerfG zur Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs behaupteten Tatsachen unverzüglich durch Ermittlung der Tatsachen bestätigt oder die gesetzliche Regelung geändert werden musste. Im Laufe des Jahres 2003 hat das BMJ daher ein Angebot zur Durchführung einer Untersuchung eingeholt. Daraufhin hat das Fachreferat durch Ministervorlage vom 28.08.2003 um Entscheidung der Ministerin gebeten.
Die Entscheidung der Bundesministerin der Justiz Frau Brigitte Zypries (SPD) auf diese Vorlage lautete:
"Fr. Ministerin hat entschieden, dass derzeit kein Gutachten beauftragt wird."
Unmittelbar nachfolgend hat das BMJ dem Angebot zur Durchführung der Untersuchung eine Absage erteilt." http://schultefrohlinde.de/node/148