Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§ 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern
#7
wenn's nicht um das Wohl unserer Kinder und um den Bestand elementarer Rechtstaatlichkeitsprinzipien ginge, müsste man wohl alles nur als einen schlechten Witz verstehen.

Diese verfassungswidrige Verzögerungstaktik wird frech bis in die kleinsten Familiengerichte getragen.

Mir soll niemand erzählen, Richter/innen verfügten nach zwei sehr gut benoteter Staatsexamen nicht über soviel Rechtskenntnisse, dass man ihnen keinen Vorsatz unterstellen könnte.

Ich wiederhole mich gerne:
In deutschen Familiengerichten begegnest Du mehr Ganoven und Rechtsbrecher als in Palermo auf dem Hauptbahnhof!

Mütterinteressen und Kindeswohl werden nicht leichtfertig sondern absichtlich verwechselt.

Schande über sie!

Ibykus
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von tsochart - 09-05-2009, 13:27
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 29-01-2011, 19:56
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 14-12-2011, 13:19
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 14-12-2011, 20:59
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 17-12-2011, 12:55

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Soll ich den Kredit noch ablösen? Schnauze voll 25 26.510 01-04-2012, 23:17
Letzter Beitrag: Sixteen Tons

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste