30-01-2011, 15:45
@marecello
Bitte doch einfach die derzeitige und die gewünschte Umgangsregel einmal auflisten.
Daraus kann man dann Entsprechendes höflich aber bestimmend formulieren.
Das Gedächtnisprotokoll sowie auch die -bislang noch abgewürgte- erweiterte Umgangsregel sollten dem Jugendamt vor dem nächsten Gespräch zur Kenntnis gegeben werden. Wie gesagt: VOR.
Und zum nächsten Gespräch unbedingt Schreibmaterial mitnehmen, damit die Herrschaften dort auch wissen, dass man sich das Wichtigste notiert.
Und immer daran denken: Das Jugendamt ist nicht die Justiz, sondern sollte ausschließlich das Kindeswohl berücksichtigen!
Und hier ist doch zusätzliche der ideale Ansatz gegeben, oder?
Bitte doch einfach die derzeitige und die gewünschte Umgangsregel einmal auflisten.
Daraus kann man dann Entsprechendes höflich aber bestimmend formulieren.
Das Gedächtnisprotokoll sowie auch die -bislang noch abgewürgte- erweiterte Umgangsregel sollten dem Jugendamt vor dem nächsten Gespräch zur Kenntnis gegeben werden. Wie gesagt: VOR.
Und zum nächsten Gespräch unbedingt Schreibmaterial mitnehmen, damit die Herrschaften dort auch wissen, dass man sich das Wichtigste notiert.
Und immer daran denken: Das Jugendamt ist nicht die Justiz, sondern sollte ausschließlich das Kindeswohl berücksichtigen!
Und hier ist doch zusätzliche der ideale Ansatz gegeben, oder?