Hallo !
In Österreich wurde das zweite Gewaltschutzpaket im Sommer 2009 angepasst, wird vermutlich in Deutschland nicht viel anders sein.
http://www.aoef.at/cms/index.php?option=...94&lang=de
Bei mir war es so:
Meine Ex hat sich einige Monate vorher beim Rechtsanwalt erkundigt wie sie mich los werden kann.
1) Man geht zur Polizei während ich in der Arbeit bin und behauptet der Mann hat einen mit dem Umbringen bedroht und das man bereits mehrmals geschlagen worden ist.
2) Meine Ex ist anschl. zu ihren Bruder gefahren um dort zu übernachten.
3)
Da ich ein fleißiger Arbeiter bin und die Schulden unseres neuen fertigen Reihenhauses ja auch abbezahlen muß, arbeite ich natürlich täglich 11h und komme erst gegen 18h nach Hause. Komisch niemand zu Hause.
4) Polizei hat mehrere Stunden schon im Auto gewartet draußen und läutet bei der Tür an.
Ich sage " Hallo "
Polizist sagt; Ihre Frau hat eine Anzeige bei der Polizei gemacht, Sie fühlt sich bedroht"
Ich sage: "Entschuldigung, mein Name ist Hr. XXXXX, ich glaube Sie haben an der falschen Tür geläutet.
Der Polizist sagt, Nein Ihre Fr. XXXX, hat die Anzeige heute Vormittag gemacht. Wann haben Sie das letzte Mal mit ihrer Frau gestritten ?
Ich habe gesagt: " Gestritten ? Also gestritten habe ich mit meiner Fr. schon lange nicht mehr. Also, wir hatten verschiedene Meinung, aber gestritten haben wir nicht. Wenn einer Weg geht und nichts mehr mit den anderen spricht, dann ist das nicht gestritten.
Richtig gestritten oder diskudiert habe ich mit meiner Frau vielleicht vor einen halben Jahr, ich kann mich nicht mehr daran erinnern?
Der Polizist: Egal, nehmen Sie bitte einige Sachen wir müssen eine Aussage bei der Polizei von Ihnen aufnehmen.
So, ich hatte Betrettungsverbot und am nächsten Tag hat Sie bei der Bezirkshauptmannschaft die Wegweisung EV382 beantrag.
So, nach 5,5 Jahren war die Scheidung bis zur letzen Instanz (OGH) abgeschlossen. Da die Schulden zu hoch waren, hat die Repulik Österreich mir die gesamten Schulden 400.000,- Euro + 50.000,- Ausgleichszahlung alleine übertragen.
Meine Frau musste 6 Monate später mit unserem Kind (7 Jahre) ausziehen und ich kam nach 6 Jahren wieder ins Haus.
Ich nehme mal an bei euch wird es auch so ablaufen, mit Gewalt hat das Gewaltschutzpaket bei uns in Österreich nichts zu tun !
Eine Behauptung einer Bedrohung ohne Beweise genügt in Österreich.
Vorteil: Meine Ex hat 6 Jahre kostenlos im Haus gewohnt.
Nachteil die gesamte Scheidung hat ihr 50.000,- Euro an Rechtsanwaltsgebühren gekostet.
Mir hat der ganze Spaß 45.000,- Euro gekostet. Hatte keine andere Wahl, da die Kreditverträge sowieso auf mich und meine Ex gegangen sind, hier entscheidet das Gericht, egal ob man will oder nicht.
Eine Heirat oder gemeinsame Schulden mit einer Faru haben sich für mich erledigt, dass ist der größte Blödsinn welchen man in seinem Leben als Mann machen kann in Österreich, bei den schlechten Familiengesetzen.
Besuchsrecht seines Kindes kann man in Österreich auch vergessen.
Habe trotz positiven gerichtlichen Gutachten 2 Jahre meine Tochter nicht gesehen. Jetzt hat meine Tochter PAS.
Die Richtern sagt, na was soll ich machen wenn die Mutter alles blockiert und dagegen arbeitet. Na, Beugestrafe mach ich sicher nicht.
Anderes Druckmittel gibt es im Besuchsrecht leider nicht. Die anderen Scheidungs und Familienrechtgestze sind ebenfalls Steinzeit.
Es wird von der Justizministerin Claudia Bandion Ortner immer nur versprochen, wir machen etwas für die entsorgten leiblichen Väter.
Aber es passiert nichts, Alles nur leere Versprechungen !
In Österreich wurde das zweite Gewaltschutzpaket im Sommer 2009 angepasst, wird vermutlich in Deutschland nicht viel anders sein.
http://www.aoef.at/cms/index.php?option=...94&lang=de
Bei mir war es so:
Meine Ex hat sich einige Monate vorher beim Rechtsanwalt erkundigt wie sie mich los werden kann.
1) Man geht zur Polizei während ich in der Arbeit bin und behauptet der Mann hat einen mit dem Umbringen bedroht und das man bereits mehrmals geschlagen worden ist.
2) Meine Ex ist anschl. zu ihren Bruder gefahren um dort zu übernachten.
3)
Da ich ein fleißiger Arbeiter bin und die Schulden unseres neuen fertigen Reihenhauses ja auch abbezahlen muß, arbeite ich natürlich täglich 11h und komme erst gegen 18h nach Hause. Komisch niemand zu Hause.
4) Polizei hat mehrere Stunden schon im Auto gewartet draußen und läutet bei der Tür an.
Ich sage " Hallo "
Polizist sagt; Ihre Frau hat eine Anzeige bei der Polizei gemacht, Sie fühlt sich bedroht"
Ich sage: "Entschuldigung, mein Name ist Hr. XXXXX, ich glaube Sie haben an der falschen Tür geläutet.
Der Polizist sagt, Nein Ihre Fr. XXXX, hat die Anzeige heute Vormittag gemacht. Wann haben Sie das letzte Mal mit ihrer Frau gestritten ?
Ich habe gesagt: " Gestritten ? Also gestritten habe ich mit meiner Fr. schon lange nicht mehr. Also, wir hatten verschiedene Meinung, aber gestritten haben wir nicht. Wenn einer Weg geht und nichts mehr mit den anderen spricht, dann ist das nicht gestritten.
Richtig gestritten oder diskudiert habe ich mit meiner Frau vielleicht vor einen halben Jahr, ich kann mich nicht mehr daran erinnern?
Der Polizist: Egal, nehmen Sie bitte einige Sachen wir müssen eine Aussage bei der Polizei von Ihnen aufnehmen.
So, ich hatte Betrettungsverbot und am nächsten Tag hat Sie bei der Bezirkshauptmannschaft die Wegweisung EV382 beantrag.
So, nach 5,5 Jahren war die Scheidung bis zur letzen Instanz (OGH) abgeschlossen. Da die Schulden zu hoch waren, hat die Repulik Österreich mir die gesamten Schulden 400.000,- Euro + 50.000,- Ausgleichszahlung alleine übertragen.
Meine Frau musste 6 Monate später mit unserem Kind (7 Jahre) ausziehen und ich kam nach 6 Jahren wieder ins Haus.
Ich nehme mal an bei euch wird es auch so ablaufen, mit Gewalt hat das Gewaltschutzpaket bei uns in Österreich nichts zu tun !
Eine Behauptung einer Bedrohung ohne Beweise genügt in Österreich.
Vorteil: Meine Ex hat 6 Jahre kostenlos im Haus gewohnt.
Nachteil die gesamte Scheidung hat ihr 50.000,- Euro an Rechtsanwaltsgebühren gekostet.
Mir hat der ganze Spaß 45.000,- Euro gekostet. Hatte keine andere Wahl, da die Kreditverträge sowieso auf mich und meine Ex gegangen sind, hier entscheidet das Gericht, egal ob man will oder nicht.
Eine Heirat oder gemeinsame Schulden mit einer Faru haben sich für mich erledigt, dass ist der größte Blödsinn welchen man in seinem Leben als Mann machen kann in Österreich, bei den schlechten Familiengesetzen.
Besuchsrecht seines Kindes kann man in Österreich auch vergessen.
Habe trotz positiven gerichtlichen Gutachten 2 Jahre meine Tochter nicht gesehen. Jetzt hat meine Tochter PAS.
Die Richtern sagt, na was soll ich machen wenn die Mutter alles blockiert und dagegen arbeitet. Na, Beugestrafe mach ich sicher nicht.
Anderes Druckmittel gibt es im Besuchsrecht leider nicht. Die anderen Scheidungs und Familienrechtgestze sind ebenfalls Steinzeit.
Es wird von der Justizministerin Claudia Bandion Ortner immer nur versprochen, wir machen etwas für die entsorgten leiblichen Väter.
Aber es passiert nichts, Alles nur leere Versprechungen !