10-02-2011, 19:21
Ich hatte erst 2 Anzeigen wg. 170
1. erste Instanz Geldstrafe dann in der Berufung bestätigt worden, mein Fehler nicht in Revision gegangen somit rechtskräftig
2. einen Monat nach erster Rechtskraft natürlich nichts bezahlt also nächste Anzeige bei gleichen Umständen: nach 4 Monaten Einstellung!!
Alles nach Lust u Laune des Staatsanwalt
Seit 2 Jahren nichts mehr gehört
1. erste Instanz Geldstrafe dann in der Berufung bestätigt worden, mein Fehler nicht in Revision gegangen somit rechtskräftig
2. einen Monat nach erster Rechtskraft natürlich nichts bezahlt also nächste Anzeige bei gleichen Umständen: nach 4 Monaten Einstellung!!
Alles nach Lust u Laune des Staatsanwalt
Seit 2 Jahren nichts mehr gehört