12-02-2011, 11:18
(12-02-2011, 10:07)Terbeck schrieb: Ich würde den JA-Mitarbeiter auffordern, zu dem gelaufenen Termin die wesentlichen, der gerichtlichen Umgangsvereinbarung widerläufigen Ergebnisse des Gespräches gerichtsverwertbar zu protokollieren.Bei dem Heini steht dann sowieso nur lila gefärbter Unsinn drin.
Besser ist es, ein eigenes, möglichst genaues Protokoll zu verfassen und hin zu schicken.
Wenn dem dann nicht widersprochen wird, gilt es als zutreffend.
Ich würde mich auch gar nicht auf Diskussionen um den Kindergeburtstag einlassen. Du bestimmst, was beim Umgang gemacht wird. "Bei rechtzeitiger Information bist aber natürlich gerne bereit zu prüfen, ob sich das mit deinem Umgang vereinbaren lässt!"