p schreibt:
"Mandat entzieht man schriftlich mit einem Satz"
Natürlich kann man das, aber auch nur, wenn man dessen manchmal sehr phantasievollen Rechnungen auch zu zahlen bereit ist.
Besser ist, dem Anwalt zunächst die geschilderten Vorhaltungen zu machen und dies mit der Feststellung verbinden, dass sein bisheriger Rechtsbeistand nicht die erwartete Vertrauensbasis geschaffen hat und nicht einmal dringende Anrufe und e-Mails Beachtung und Antwort fanden.
Dieses Verhalten lässt die Besorgnis zu, dass die Erwartungen in die Wahrung der Mandanteninteressen nicht mehr bzw. nicht ausreichend erfüllt werden. (Allein schon die Bemerkung wonach hälftiger Ferienanteil zuviel sei, zeigt wenig Interesse für die berechtigen Ansprüche des Kindesvaters, denn hälftige Zeit ist eigentlich nicht unüblich, sollte auch zumindest vom Anwalt versucht werden)
Um aber sicher zu sein, dass künftig die rechtliche Vertretung jeweils zeitnah und fachgerecht erfolgt, wird hiermit die Zusammenarbeit beendet und damit das Mandat entzogen.
Sofern für nachweisliche Bemühungen Kosten entstanden sein sollen, wird deren Spezifizierung erwartet.
mfg
So zumindest besteht die Möglihckeit, einen evtl. Kostenrahmen dort so klein wie möglich zu halten und ggf. dazu zu argumentieren (im Zweifel die RA-Kammer einschalten).
Zu beachten ist übrigens, dass der neue Anwalt die Frage nach der Honorierung seines "Kollegen" stellen wird und allein schon für die Aktenübernahme bzw. -einsicht der Kooperation des geschassten Anwalts bedarf.
Da ist es besser, sich nicht nur mit einem knappen Satz zu verabschieden, sondern zu versuchen, eine möglichst konstengünstige Vereinbarung zu treffen.
Zu guten Anwälten im Familienrecht kann man im Internet recherchieren.
Da gibt es in der Gegend einige gute Anwälte.
Ggf, nochmals rückfragen nach erster Suche.
"Mandat entzieht man schriftlich mit einem Satz"
Natürlich kann man das, aber auch nur, wenn man dessen manchmal sehr phantasievollen Rechnungen auch zu zahlen bereit ist.
Besser ist, dem Anwalt zunächst die geschilderten Vorhaltungen zu machen und dies mit der Feststellung verbinden, dass sein bisheriger Rechtsbeistand nicht die erwartete Vertrauensbasis geschaffen hat und nicht einmal dringende Anrufe und e-Mails Beachtung und Antwort fanden.
Dieses Verhalten lässt die Besorgnis zu, dass die Erwartungen in die Wahrung der Mandanteninteressen nicht mehr bzw. nicht ausreichend erfüllt werden. (Allein schon die Bemerkung wonach hälftiger Ferienanteil zuviel sei, zeigt wenig Interesse für die berechtigen Ansprüche des Kindesvaters, denn hälftige Zeit ist eigentlich nicht unüblich, sollte auch zumindest vom Anwalt versucht werden)
Um aber sicher zu sein, dass künftig die rechtliche Vertretung jeweils zeitnah und fachgerecht erfolgt, wird hiermit die Zusammenarbeit beendet und damit das Mandat entzogen.
Sofern für nachweisliche Bemühungen Kosten entstanden sein sollen, wird deren Spezifizierung erwartet.
mfg
So zumindest besteht die Möglihckeit, einen evtl. Kostenrahmen dort so klein wie möglich zu halten und ggf. dazu zu argumentieren (im Zweifel die RA-Kammer einschalten).
Zu beachten ist übrigens, dass der neue Anwalt die Frage nach der Honorierung seines "Kollegen" stellen wird und allein schon für die Aktenübernahme bzw. -einsicht der Kooperation des geschassten Anwalts bedarf.
Da ist es besser, sich nicht nur mit einem knappen Satz zu verabschieden, sondern zu versuchen, eine möglichst konstengünstige Vereinbarung zu treffen.
Zu guten Anwälten im Familienrecht kann man im Internet recherchieren.
Da gibt es in der Gegend einige gute Anwälte.
Ggf, nochmals rückfragen nach erster Suche.