17-02-2011, 19:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-02-2011, 19:53 von Camper1955.)
(17-02-2011, 19:08)thegripp schrieb: Sagt mal. Hat jemand von Euch eine Idee, warum das Strafgericht in meiner Sache wegen Unterhaltspflichtverletzung das Urteil mit dem Tenor zum Urteil seit Monaten nicht rausrückt? Kann das was mit der Blamage der Staatsanwältin zu tun haben, die mich noch in der Verhandlung aus tatsächlichen Gründen freigesprochen hat, weil musste?
Erkundige Dich über Deinen Anwalt beim zuständigen Gericht danach. Mach ihm Dampf.
Vielleicht hast Du auch im Unterbewusstsein einer (vorläufigen oder endgültigen) Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 2 StPO zugestimmt. Bei vorläufiger Einstellung kriegst Du auch nichts. Nur bei endgültiger Einstellung. Und da wirst Du dann nicht mehr gefragt, ob Du mit der endgültigen Einstellung einverstanden bist, sondern Du kriegst sie irgendwann einfach zugeschickt.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.