18-02-2011, 00:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-02-2011, 00:35 von Camper1955.)
(17-02-2011, 20:57)blue schrieb: huh: Die eigene Rechtsvertretung, gerade im Strafrecht, sollte doch wohl darüber informiert sein, was wie eingestellt wurde!?
Ich weiss ja nicht, was da gelaufen ist. Ich weiss es aus eigener Erfahrung.
Ich war 2005 ohne Anwalt schon einmal vor Gericht wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.
Die Staatsanwältin hat damals beantragt, das Verfahren vorläufig einzustellen, bevor es überhaupt richtig los ging.
Der Richter hat mir dazu geraten, einer vorläufigen Einstellung, unter der Auflage, dass ich künftig den KU zahle zuzustimmen.
Das habe ich getan, da ich damals ja wirklich genug verdient habe, um KU zahlen zu können.
Als ich dann Arbeitslos wurde, habe ich sofort das Gericht informiert, dass ich Arbeitslos bin, und den Unterhalt nun nicht mehr zahlen kann.
Daraufhin kam eben besagte endgültige Einstellung, statt neuer Verhandlung.
Über die vorläufige Einstellung habe ich bis heute noch nichts.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.