18-02-2011, 09:59
Vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Das Urteil bekam ich schon. Es ist eine Seite. Vorderseite istgleich Deckblatt und Rückseite kurz und knapp Urteil im Namen des Volkes aus tatsächlichen Gründen Freispruch. Meine Frage zielte also darauf ab, ob im Urteil Freispruch überhaupt ein sogenannter Urteilstenor erfasst wird.
Nochmal was, weil es ja auch in Sachen Jobcenter um BU und KU geht.
Das JC lud mich Monate nach dem Urteilsspruch zum Gespräch ein. Es ging um Auskünfte KU. Beim Gespräch selbst ging es dann aber wieder angeblich rückständigen BU und KU. Ich sollte sofort insgesamt etwas über 7000€ zahlen. Habe ich abgelehnt, ging und logo Beschwerde an das JC. Kurz danach wieder Post vom JC. Jetzt gab es eine Bußgeldanzeige gegen mich wegen angeblicher Verweigerung von Auskünften in Sachen KU. Bin in Widerspruch gegangen und das JC zog die Anzeige zurück. Und wieder Wochen später erneut Post vom JC wegen Auskunftserteilung in Sachen KU. Bis wann ich die erteilen soll, das allerdings steht in der Post nicht drin. Also warte ich, bis sich das JC wieder mal bei mir meldet.
In gewisser Weise kann man sich doch schon ganz gut gegen Fordeurngen in Sachen Unterhalt wehren. Meine Erfahrungen mit dem JC sind die, dass dort erstens auch nur mit Wasser gekocht wird und zeitens es vielen Mitarbeiterinnen und mitarbeitern einfach an direkter Sachkenntnis fehlt, was, wenn man sich nicht richtig kümmert, Forderungen nach sich ziehen kann, die bar jeder Logik sind.
Nochmal was, weil es ja auch in Sachen Jobcenter um BU und KU geht.
Das JC lud mich Monate nach dem Urteilsspruch zum Gespräch ein. Es ging um Auskünfte KU. Beim Gespräch selbst ging es dann aber wieder angeblich rückständigen BU und KU. Ich sollte sofort insgesamt etwas über 7000€ zahlen. Habe ich abgelehnt, ging und logo Beschwerde an das JC. Kurz danach wieder Post vom JC. Jetzt gab es eine Bußgeldanzeige gegen mich wegen angeblicher Verweigerung von Auskünften in Sachen KU. Bin in Widerspruch gegangen und das JC zog die Anzeige zurück. Und wieder Wochen später erneut Post vom JC wegen Auskunftserteilung in Sachen KU. Bis wann ich die erteilen soll, das allerdings steht in der Post nicht drin. Also warte ich, bis sich das JC wieder mal bei mir meldet.
In gewisser Weise kann man sich doch schon ganz gut gegen Fordeurngen in Sachen Unterhalt wehren. Meine Erfahrungen mit dem JC sind die, dass dort erstens auch nur mit Wasser gekocht wird und zeitens es vielen Mitarbeiterinnen und mitarbeitern einfach an direkter Sachkenntnis fehlt, was, wenn man sich nicht richtig kümmert, Forderungen nach sich ziehen kann, die bar jeder Logik sind.