18-02-2011, 10:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-02-2011, 10:15 von Camper1955.)
(18-02-2011, 09:59)thegripp schrieb: Vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Das Urteil bekam ich schon. Es ist eine Seite. Vorderseite istgleich Deckblatt und Rückseite kurz und knapp Urteil im Namen des Volkes aus tatsächlichen Gründen Freispruch. Meine Frage zielte also darauf ab, ob im Urteil Freispruch überhaupt ein sogenannter Urteilstenor erfasst wird.
Das dauert ein paar Wochen. Die Schicken Dir nur eine vorläufige Ausfertigung, damit Du unter Umständen beweisen kannst, dass Du in dieser Sache frei gesprochen wurdest.
Du kannst Dich mit dem Aktenzeichen auch selbst an das Gericht wenden und nachfragen, wo das komplette Urteil bleibt.
Kannst Du mir sagen, wie die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf Freispruch im Gericht begründet hat?
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.