06-01-2009, 18:44
(06-01-2009, 17:42)Cocktail-Detlef schrieb: wenn man zurueck nach deutschland kommt und ein hartzIV empfaenger wird, dann kann schon aus rechtswegen der paragr. 170 nicht mehr greifen und dann gibts den reisepass auch wieder dann faellt der grund einer passversagung naemlich weg.
öhm...?
wie war das... "bitte weiterdenken"?