24-02-2011, 19:48
Hast Du den Beschluss gelesen?
Noch ein Zitat daraus:
Hier hat der Senat berücksichtigt, dass mit der Auswanderung nach Kanada jedenfalls das sowohl im Interesse des Kindes als auch des Vaters bestehende Umgangsrecht, das Gegenstand des durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Elternrechtes ist, in erheblichen Maße beeinträchtigt zu werden droht...
So deutlich hatte ich es in der Vergangenheit selten oder fast nie lesen dürfen.
Ich selbst würde sofort meinen Job zurückschrauben, mich um eine Betreuung des Kindes während meiner Arbeitszeit kümmern, etc...
Noch ein Zitat daraus:
Hier hat der Senat berücksichtigt, dass mit der Auswanderung nach Kanada jedenfalls das sowohl im Interesse des Kindes als auch des Vaters bestehende Umgangsrecht, das Gegenstand des durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Elternrechtes ist, in erheblichen Maße beeinträchtigt zu werden droht...
So deutlich hatte ich es in der Vergangenheit selten oder fast nie lesen dürfen.
Ich selbst würde sofort meinen Job zurückschrauben, mich um eine Betreuung des Kindes während meiner Arbeitszeit kümmern, etc...