25-02-2011, 19:56
Die Ungerechtigkeit war von 2001 bis etwa 2008 da.
Da wurde das Kindergeld nicht hälftig, sondern anteilsmäßig zm Abzug gebracht.
Das heisst, von Einkommensstufe 1 bis zu Einkommensstufe 6 zahlten damals alle den gleichen Unterhalt. Zum Jahreswechsel 2000/2001 stieg der Unterhalt in den unteren Stufen um ca 70 € je Kind Ein Unterhaltspflichtiger mit 3 Kindern musste also von Dezember 2000 auf Januar 2001 plötzlich 210 € mehr an KU zahlen.
Weil das in den seltensten Fällen gelang, kam es zu den abstrußen Anrechnungen von fiktivem Einkommen. Nebenjobs wurden gefordert, suche nach einer besser bezahlten Tätigkeit bundesweit, am besten zu Fuß die 50 km Arbeitsweg zurück legen usw.
Halbwegs gut ist das Ganze da
http://www.ra-kotz.de/duessel3.htm
erklärt.
lg
Camper
Da wurde das Kindergeld nicht hälftig, sondern anteilsmäßig zm Abzug gebracht.
Das heisst, von Einkommensstufe 1 bis zu Einkommensstufe 6 zahlten damals alle den gleichen Unterhalt. Zum Jahreswechsel 2000/2001 stieg der Unterhalt in den unteren Stufen um ca 70 € je Kind Ein Unterhaltspflichtiger mit 3 Kindern musste also von Dezember 2000 auf Januar 2001 plötzlich 210 € mehr an KU zahlen.
Weil das in den seltensten Fällen gelang, kam es zu den abstrußen Anrechnungen von fiktivem Einkommen. Nebenjobs wurden gefordert, suche nach einer besser bezahlten Tätigkeit bundesweit, am besten zu Fuß die 50 km Arbeitsweg zurück legen usw.
Halbwegs gut ist das Ganze da
http://www.ra-kotz.de/duessel3.htm
erklärt.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.