25-02-2011, 20:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-02-2011, 20:20 von Camper1955.)
(25-02-2011, 20:14)lordsofmidnight schrieb:(25-02-2011, 11:57)p schrieb: Jedoch: "Die Angeklagte selbst machte auf den Richter einen guten Eindruck". Er hätte das Verfahren gerne eingestellt, aber bei den vielen Vorstrafen sah er sich dazu ausserstande.
Ach, Herr Richter, auf die Optik kommt es an, oder wie?
Glaub mir, wenn die erst in Berufung, und dann in Revision geht, passiert das gleiche wie bei mir.
Ich halte die Frau für unschuldig. Das hat nichts mit ihrem guten Aussehen zu tun, ich kenn die Frau gar nicht, sondern mit §§ des Gesetzes.
Spätestens beim OLG wird rein danach entschieden.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.