25-02-2011, 22:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-02-2011, 22:23 von Camper1955.)
(25-02-2011, 21:34)Telepapi schrieb: So sehe ich das auch..dennoch muß ich zunächst auf eigenes Risiko und eigene Kosten ein Gerichtsverfahren anstreben um das feststellen zu lassen..wie könnte man die Kosten für die hier so arg geplagte Frau und die Millionen Männer da draußen minimieren?
Gibt es solch ein günstiges Verfahren bereits?
Weshalb reichen nicht einfache Einkommensbelege und eine Einsicht des JA aus - weshalb wird mir mit StGB §170 gedroht und die Frau hier ist unschuldig? Ich verstehe das nicht.
Weil es sich in vielen Jugendämtern noch nicht rum gesprochen hat.
Die meinen immer noch so entscheiden zu können, wie die Gerichte noch vor 5 Jahren entschieden haben.
Also heutzutage würde ich da ganz locker bleiben.
Im übrigen hoffe ich dass ich Dich und auch andere User durch unsere Diskussion überzeugt habe, und Dich und andere User nicht dusselig gequatscht. Das Du und alle anderen verstanden haben, was ich meinte.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.