25-02-2011, 23:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-02-2011, 23:21 von Camper1955.)
(25-02-2011, 22:28)p schrieb:(25-02-2011, 22:19)Camper1955 schrieb: Weil es sich in vielen Jugendämtern noch nicht rum gesprochen hat.
Die meinen immer noch so entscheiden zu können, wie die Gerichte noch vor 5 Jahren entschieden haben.
Einer der Gründe für die Tfaq. Anhand der Checkliste kann der Angeklagte durchprüfen, ob rechtsfehlerhaft mit ihm verfahren wird. Ohne sich einen eigenen Anwalt zu kaufen zu müssen.
Angeklagte gibt es im Strafrecht. Im Zivilrecht heisst das Kläger/in und Beklagte/r
Soviel ich weiss, erlaubt die Gesetzgebung in beiden Fällen nicht mehr, dass ohne Anwalt ein Gerichtsverfahren durchgeführt wird. Auch nicht in der ersten Instanz.
Bei mir persönlich war ich in den ersten Instanzen meistens noch ohne Anwalt
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.