25-02-2011, 23:43
(25-02-2011, 23:22)p schrieb: Das Strafverfahren war gemeint. Anwalt nicht vorgeschrieben.
Wenn eine Strafe über ein Jahr droht ist, soviel ich weiss, ein Anwalt schon vorgeschrieben. Kann aber auch sein, dass ich mich irre.
In meinem Fall war ja klar, dass die zu erwartende Freiheitsstrafe nur von kurzer Dauer sein kann. Deshalb konnte ich in der ersten Instanz auf einen Anwalt verzichten. Nur für die Akteneinsicht habe ich einen gebraucht.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.