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Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1
#3
In Hamm und Frankfurt genau das gleiche Schema. Soviel zur Billigkeit des Einzelfalles und der Unabhängigkeit des Richters.
Die URLs sind nun mal weder Bestandteil des Gesetzes noch Teil des Gewissens des Richters.

Sie sind einfach ungesetzlich verstoßen gegen alle Regeln der Rechtsstaatlichkeit.
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RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von beppo - 07-01-2009, 20:48
Schlimmer gehts nimmer - von Gast1 - 07-01-2009, 21:25
… sie müssen ja nicht arbeiten - von Gast1 - 07-01-2009, 21:38
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Gast1 - 08-01-2009, 01:02
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 05:23
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 10:01
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 18:49
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 19:52
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 21:54

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