26-02-2011, 10:20
(25-02-2011, 23:43)Camper1955 schrieb: Wenn eine Strafe über ein Jahr droht ist, soviel ich weiss, ein Anwalt schon vorgeschrieben. Kann aber auch sein, dass ich mich irre.
Mit der Dauer einer zu erwartenden Strafe hat das nichts zu tun (höchstens indirekt, wenn die erste Verhandlung schon am OLG oder LG stattfindet), in § 140 StPO sind die Fälle festgelegt, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers nötig ist. Zu Verhandlungen über Unterhaltspflichtverletzung wurde noch nie einer hinzugezogen.