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Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1
#19
(07-01-2009, 21:10)Mus Lim schrieb: Altersphrasenmodell? Neuentwicklung?
Ich verstehe nichts!
Dann lies hier vor allem die letzten beiden Absätze nochmal durch:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...11&Blank=1

(07-01-2009, 21:10)Mus Lim schrieb: Vor allem verstehe ich nicht, wie sich die Gerichte so leicht an den Männern schadlos halten können und nicht von alleinerziehenden Müttern verlangt, Betreuungsgemeinschaften zu bilden. Vier alleinerziehende Mütter können sich leicht zusammentun, dann könnten drei Frauen problemlos Vollzeit arbeiten gehen.

Die Leitlinien Frankfurt/Main in 17.1 schließen das ausdrücklich aus:
"Private Betreuung, z.B. durch Bekannte und Angehörige, muss grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden."

Mir scheint, mit dem neuen Unterhaltsrecht haben wir eine Verschlimmerung der Verhältnisse von 2007 erhalten. Hätte ich mir ja auch nicht träumen lassen.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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Schlimmer gehts nimmer - von Gast1 - 07-01-2009, 21:25
RE: Gerichtliche Haftbarmachung des Mannes vs. Organisationsfährigkeit von Frauen - von borni - 07-01-2009, 22:07
… sie müssen ja nicht arbeiten - von Gast1 - 07-01-2009, 21:38
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Gast1 - 08-01-2009, 01:02
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 05:23
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 10:01
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