Das ist mE überholt.
§ 11 SGB II sagt ganz klar, daß zu zahlender Unterhalt bereinigend vom Einkommen abzuziehen ist.
Zudem hat doch das BSG Ende 2010 dazu entschieden, wenn ich recht erinnere.
Spezialist ist in diesen Fragen ist der @sorglos(e) Berliner.
§ 11 SGB II sagt ganz klar, daß zu zahlender Unterhalt bereinigend vom Einkommen abzuziehen ist.
Zudem hat doch das BSG Ende 2010 dazu entschieden, wenn ich recht erinnere.
Spezialist ist in diesen Fragen ist der @sorglos(e) Berliner.