13-03-2011, 14:39
In meinem Umgangsbeschluss steht:
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die getroffenen Regelungen wird ein Zwangsgeld bis zu 700,00 EUR angedroht.
Danach kommt dann der Antrag auf Vollstreckung.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die getroffenen Regelungen wird ein Zwangsgeld bis zu 700,00 EUR angedroht.
Danach kommt dann der Antrag auf Vollstreckung.