13-03-2011, 17:05
Das Problem mit der Umgangsregelung in meinem Fall war und ist, dass diese im Rahmen eines Vergleiches getroffen wurde. Also kein eigenes Umgangsverfahren. Auch die zweite Regelung kam auf die Art zustande.
Beide Regelungen im Rahmen eines Vergleiches zu anderen Sachen mit geregelt. Keine Sanktionsmaßnhamen enthalten. Diese Regelungen sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen.
Gerichtsverwert ist deshalb meinem Wissen nach die Umgangsregelung nur, wenn zu jedem einzelnen Punkt auch die entspr. Sanktionsform mit benannt wird.
Beide Regelungen im Rahmen eines Vergleiches zu anderen Sachen mit geregelt. Keine Sanktionsmaßnhamen enthalten. Diese Regelungen sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen.
Gerichtsverwert ist deshalb meinem Wissen nach die Umgangsregelung nur, wenn zu jedem einzelnen Punkt auch die entspr. Sanktionsform mit benannt wird.