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Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB
#5
(18-03-2011, 16:58)sorglos schrieb:
(18-03-2011, 16:47)fadder schrieb: ich gebe zu bedenken, dass ein betroffener Vater erst nach Ausschöpfung des gesamten Rechtsweges eine VB erheben kann. Eine direkte Beschwerde gegen das neue Gesetz ist also nicht möglich.
Das ist falsch. Gegen jedes neue Gesetz ist innerhalb eines Jahres die direkte Verfassungsklage möglich. Nur bei bestehenden Gesetzen gilt die Rechtswegauschöpfungs-Regel.

Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen können mit der Verfassungsbeschwerde nur ausnahmsweise unmittelbar angegriffen werden, und zwar dann, wenn sie den Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschweren. Die Verfassungsbeschwerde muss in diesem Fall binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten der Rechtsvorschrift erhoben werden (§ 93 Abs. 3 BVerfGG).

http://www.bverfg.de/organisation/vb_merkblatt.html

Ich helfe, wo ich helfen kann. Smile
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RE: Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB - von blue - 18-03-2011, 19:51

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