11-01-2009, 20:27
zum thema SIS und wie es greift, ich weiss aus eigener erfahrung, dass wenn jemand im SIS als "unerwünscht" hinterlegt ist, er dennoch in die EU einreisen kann - es gab da mal ein paar vorfälle mit künstlern die aufgrund des LSVD nicht in deutschland einreisen sollten - die personen standen im SIS und sind dennoch im Schengenraum aufgetreten ... also so 100% scheint das SIS auch nicht zu sein ... stellt sich auch immer die Frage in wie weit diese verfolgung geht, sprich wird jemand bei der einreise in die Schweiz angehalten, weil er in Deutschland wegen ausbleibender Unterhaltszahlungen "gesucht" wird? ich denke die werden einen eher drauf hinweisen, dass da eventuell ein problem besteht und wollen es erklärt haben ... müsste man mal in erfahrung bringen ...
gruß
malko
malko