(06-04-2011, 22:32)blue schrieb: Gehe davon aus, dass das Gericht dem nachkommt, was das JA für "das Kindeswohl" vorschlägt!
Wenn das eintritt, was du befürchtest, wäre das eine Verschlechterung der bestehenden Umgangsvereinbarung. Weniger Umgang als zuvor.
Das Jugendamt hat keine Verfügungsgewalt, es kann lediglich beraten, vermitteln oder bei Gericht eine Empfehlung abgeben.