07-04-2011, 11:05
@marcello...
Diese von Dir formulierte Umgangsvereinbarung wird nicht funktionieren. Was Du da als "nur" definierst, wird die gegnerische Seite als regelrechte Erpressung ansehen. Oder ist die nicht der deutschen Sprache mächtige Mutter deines Kindes mittlerweile geläutert und gewährt Dir und deinem Kind Umgang nach belieben? Weihnachten 2010 habt ihr Euch doch wohl bereits gekloppt und beleidigt gegenseitig etc. und Du wolltest doch da wohl auch mit der Polizei auf Umgangsrecht pochen.
Selbstverständlich steht Dir Umgang zu mit deiner Tochter zu und meinetwegen ständig. Also halt mich/uns auf dem Laufenden in Sachen klärendes Konfliktgespräch in Sachen "nur" erweiterte Umgangsvereinbarung.
Diese von Dir formulierte Umgangsvereinbarung wird nicht funktionieren. Was Du da als "nur" definierst, wird die gegnerische Seite als regelrechte Erpressung ansehen. Oder ist die nicht der deutschen Sprache mächtige Mutter deines Kindes mittlerweile geläutert und gewährt Dir und deinem Kind Umgang nach belieben? Weihnachten 2010 habt ihr Euch doch wohl bereits gekloppt und beleidigt gegenseitig etc. und Du wolltest doch da wohl auch mit der Polizei auf Umgangsrecht pochen.
Selbstverständlich steht Dir Umgang zu mit deiner Tochter zu und meinetwegen ständig. Also halt mich/uns auf dem Laufenden in Sachen klärendes Konfliktgespräch in Sachen "nur" erweiterte Umgangsvereinbarung.