07-04-2011, 21:30
Beide Elternteile, also KM und ich haben Anträge wg. Umgang beim Familiengericht gestellt.
Das FamGer. sendete beide Anträge, also KM und meinen Antrag an das Jugendamt.
Der Herr Jugendamtsmitarbeiter der auch die beiden Vermittlungsgespräche moderiert hatte, wird auch das Konflikt regulierende Gespräch moderieren.
Ich bin der Auffassung, wie die Gegenseite, dass die außergerichtlichen Gespräche mit Herrn Jugendamtsmitarbeiter nicht zu einer konkreten Regelung geführt hat.
Demzufolge halte ich eine gerichtliche Umgangsregelung bzw. eine Vermittlung im Umgangsverfahren für unumgänglich halten.
Ja, unsere Tochter ist Zeugin von der Gewalt der KM, sie erzählt davon.
Also ich werde am Konflikt regulierenden Gespräch teilnehmen, kooperativ sein, habe meine RA darüber informiert. Ich werde schon allein klar kommen, mit dem Herrn Jugendamtmitarbeiter.
Das FamGer. sendete beide Anträge, also KM und meinen Antrag an das Jugendamt.
Der Herr Jugendamtsmitarbeiter der auch die beiden Vermittlungsgespräche moderiert hatte, wird auch das Konflikt regulierende Gespräch moderieren.
Ich bin der Auffassung, wie die Gegenseite, dass die außergerichtlichen Gespräche mit Herrn Jugendamtsmitarbeiter nicht zu einer konkreten Regelung geführt hat.
Demzufolge halte ich eine gerichtliche Umgangsregelung bzw. eine Vermittlung im Umgangsverfahren für unumgänglich halten.
Ja, unsere Tochter ist Zeugin von der Gewalt der KM, sie erzählt davon.
Also ich werde am Konflikt regulierenden Gespräch teilnehmen, kooperativ sein, habe meine RA darüber informiert. Ich werde schon allein klar kommen, mit dem Herrn Jugendamtmitarbeiter.