11-04-2011, 00:05
(06-04-2011, 08:34)blue schrieb: Als DRK-Geschäftsführer habe er ... , hieß es im Urteil der 8. großen Strafkammer. Er habe auch die Auszahlung von Beratergelder an Vorstandsmitglieder ohne entsprechende Gegenleistung angewiesen.Klarer Fall - erinnert mich irgendwie and Joseph Ackermann im Fall Klaus Esser.
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