12-04-2011, 15:23
Nun auch in Deutschland:
Weil sie ihren Sohn häufig nicht zur Schule schickte, muss eine Mutter für sechs Monate ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte in letzter Instanz zwei vorangegangene Urteile, wie das Gericht mitteilte.
Die von ihrem Ehemann getrennt lebende Frau hatte ihren minderjährigen Sohn von November 2008 bis Februar 2009 an insgesamt 37 einzelnen Tagen nicht zur Schule geschickt.
Die Entscheidung ist rechtskräftig. Da mildere Strafen nichts bewirkt hatten, war die Frau wegen „hartnäckigen Entziehens“ ihres Kindes von der Schulpflicht zur gesetzlich möglichen Höchststrafe verurteilt worden.
http://www.welt.de/vermischtes/weltgesch...ngnis.html
Weil sie ihren Sohn häufig nicht zur Schule schickte, muss eine Mutter für sechs Monate ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte in letzter Instanz zwei vorangegangene Urteile, wie das Gericht mitteilte.
Die von ihrem Ehemann getrennt lebende Frau hatte ihren minderjährigen Sohn von November 2008 bis Februar 2009 an insgesamt 37 einzelnen Tagen nicht zur Schule geschickt.
Die Entscheidung ist rechtskräftig. Da mildere Strafen nichts bewirkt hatten, war die Frau wegen „hartnäckigen Entziehens“ ihres Kindes von der Schulpflicht zur gesetzlich möglichen Höchststrafe verurteilt worden.
http://www.welt.de/vermischtes/weltgesch...ngnis.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.