15-04-2011, 09:58
Zu Unterhalt nach §1615l BGB wird man ohne Begrenzung verurteilt. Wenn man davon runter will und die Unterhaltsempfängerin hat was dagegen, muss man klagen.
Wenn es vorher kein Urteil gab und die Gegenseite wenig Chancen sieht, Unterhalt zu bekommen wird sie es wohl sein lassen.
Wenn es vorher kein Urteil gab und die Gegenseite wenig Chancen sieht, Unterhalt zu bekommen wird sie es wohl sein lassen.