(30-04-2011, 19:56)Myronn schrieb: Hallo Gemeinde,Abwarten und Tee trinken, Ruhe bewahren.
was ist in so einem Fall zu tun? Unsere Umgangsvereinbarung und Gerichtsbeschluss sagt aus, dass ihre Betreuungszeit samstags um 19 Uhr endet und unser Sohn nach Hause gebracht sein soll.
Nun ist es erneut 20 Uhr, vom Kind keine Spur, die Ex reagiert weder auf SMS noch auf Anrufe.
Hat man(n) da irgendeine Handhabe?
LG Myronn
Eine Vermißtenmeldung geht die Polizei idR erst nach 24 Stunden nach.
Es sei denn, es ist von Verbrechen oder Gefahren auszugehen.
Es kann immer mal passieren, daß sich die Rückreise verzögert, im Stau kein Funkkontakt usw.
Erst wenn sich sowas häuft, dann sollten ernstere Gespräche geführt werden.