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OLG Köln vom 9.9.2010: Ordnungsgeld oder -Haft wegen Umgangsverweigerung
#4
(05-05-2011, 10:27)borni schrieb: ...
Dazu müsste die Bindung zwischen einem Kind und seinem biologischen Vater beurteilt werden. Alleine durch die biologische Vaterschaft kann eine Bindung zwischen Vater und Kind nicht begründet werden. Noch immer fehlt in Deutschland eine klare Unterscheidung zwischen dem Begriff Vater und Erzeuger.
http://anonym.to/?http://www.vamv-bw.de/?p=154

Diese Zusammenrottung von suspekten Elementen scheint zu vergessen dass es zwar in unserer Gesellschaft (bis hin den roten Roben trägern) als gegeben angesehen wird, dass eine Werfende allein durch die Austragung des Kindes eine Bindung entwickelt, es aber keine wissenschaftlich haltbare Untersuchung gibt, die diese These stützt. Ebenso ist zu bezweifeln das ein Kind aus dieser Tatsache heraus eine Bindung zur Werfenden entwickelt. Ich wage sogar zu bezweifeln, das ein Kind, welches von seiner Werfenden in eine Toilettenschüssel entsorgt wurde, eine solche Bindung zu der Mutter hatte, noch die Mutter eine solche entwickelt hat.

Ein Kind will aber immer wissen wer seine biologischen Eltern sind! Ein absichtliches abwerten beider oder eines dieser biologischen Elemente ist wegen einer Kind/Eltern Identifizierung als Kindswohlgefährdend anzusehen.

In unserer Gesellschaft fehlt deshalb eine (auch bezogen auf Leihmutterschaft) klare Unterteilung in
1. Eibereitstellerin
2. Austrägerin
3. Eibereitstellering und Werfende
4. Werfende
5. Mutter

Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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RE: OLG Köln vom 9.9.2010: Ordnungsgeld oder -Haft wegen Umgangsverweigerung - von PapaParis - 05-05-2011, 11:30

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