24-02-2011, 19:05
OLG Köln, 14 UF 80/10 vom 27.07.2010
Hier ein Beispiel, wie leichtfertig Väter ihr Sorgerecht "verspielen" können.
Die Eltern wollten zusammen nach Kanada auswandern. Der Vater bekam allerdings
keine Aufenthaltsgenehmigung. Mutter beantragt nun das alleinige Sorgerecht.
Vater hat nicht dargetan, wie er die Betreuung des Kindes sicherstellen kann.
Er macht geltend, dass der Umgang mit dem Kind im Falle der Auswanderung mit der Mutter praktisch unmöglich gemacht würde und es nicht dem Kindeswohl entspreche, ohne Vater aufzuwachsen.
Entscheidend an diesem Beschluss ist jedoch:
Da sich auch der Antragsgegner – abgesehen von der Auswanderungsabsicht – für einen Verbleib des Kindes bei der Mutter ausgesprochen hat, kann es letztlich keinem Zweifel unterliegen, dass dies die bessere Lösung für das Kind ist, da anderen entgegen stehenden Gesichtspunkten kein noch höherer Stellenwert im Hinblick auf das Kindeswohl beizumessen ist.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...00727.html
Hier ein Beispiel, wie leichtfertig Väter ihr Sorgerecht "verspielen" können.
Die Eltern wollten zusammen nach Kanada auswandern. Der Vater bekam allerdings
keine Aufenthaltsgenehmigung. Mutter beantragt nun das alleinige Sorgerecht.
Vater hat nicht dargetan, wie er die Betreuung des Kindes sicherstellen kann.
Er macht geltend, dass der Umgang mit dem Kind im Falle der Auswanderung mit der Mutter praktisch unmöglich gemacht würde und es nicht dem Kindeswohl entspreche, ohne Vater aufzuwachsen.
Entscheidend an diesem Beschluss ist jedoch:
Da sich auch der Antragsgegner – abgesehen von der Auswanderungsabsicht – für einen Verbleib des Kindes bei der Mutter ausgesprochen hat, kann es letztlich keinem Zweifel unterliegen, dass dies die bessere Lösung für das Kind ist, da anderen entgegen stehenden Gesichtspunkten kein noch höherer Stellenwert im Hinblick auf das Kindeswohl beizumessen ist.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...00727.html