06-05-2011, 10:50
@seeelig,
sorry, ich kann zwar deine Problemstellung (=Herstellung einer gerichtlichen Umgangsregelung) verstehen - aber in Bezug auf das Urteil (=Durchsetzung einer gerichtlichen Umgangsregelung) vermengst du Äpfel und Birnen. Insofern kommst du zu grottenfalschen Schlußfolgerungen, die nebenbei gesagt, nur Jammerei sind und dir ja zu gar nichts helfen.
sorry, ich kann zwar deine Problemstellung (=Herstellung einer gerichtlichen Umgangsregelung) verstehen - aber in Bezug auf das Urteil (=Durchsetzung einer gerichtlichen Umgangsregelung) vermengst du Äpfel und Birnen. Insofern kommst du zu grottenfalschen Schlußfolgerungen, die nebenbei gesagt, nur Jammerei sind und dir ja zu gar nichts helfen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #