Zitat:" Dass mögliche gerichtliche Abänderungsverfahren mit Kosten verbunden sind, steht dem nicht entgegen, da die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe besteht."Das ist ja amtlicher Zynismus allerfeinster Güte.
Klar, schon damals als ich das Ausgangsurteil postete, war mir bekannt, dass es das LSG Sachsen-Anhalt-Urteil gibt.
Wer aber das BW-Ausgangsurteil mit familienrechtlichem Erfahrungen gelesen hat, hat auch gesehen, dass sich das Gericht mit den "realen Chancen einer gerichtlichen Abänderbarkeit von Unterhalttiteln" ausführlichst beschäftigt hat, mit dem Ergebnis: Die dazu erforderlichen Bemühungen übersteigen das Maß der sozialrechtlich erforderlichen zumutbaren Anstrengungen....
Von daher gehe ich davon aus, dass das von p zitierte Negativ-Urteil vom BSG kassiert wird. Würde fast wetten ;-)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #