Der § 11 SGB II wurde kürztlich neu gefaßt. Die Änderungen gehen NICHT in Richtung spekulierter BGH-Urteile. Im Gegenteil. Es ist davon auszugehen, daß der Gesetzgeber die Auffassung das BSG bewußt stützen wollte.
Die Freibeträge wurden übrigen von max. 310 auf 330 Euro erhöht, 100 Euro Grundfreibetrag inkludiert..
Die mE ungeklärte Frage ist, inwieweit diese Freibeträge für andere Unterhalte herangezogen werden dürfen oder sogar in diese gepfändet werden darf aufgrund von U-Rückständen etwa usw.
Geht alles schon FAST in Richtung bedingungsloses Grundeinkommen.
Die Freibeträge wurden übrigen von max. 310 auf 330 Euro erhöht, 100 Euro Grundfreibetrag inkludiert..
Die mE ungeklärte Frage ist, inwieweit diese Freibeträge für andere Unterhalte herangezogen werden dürfen oder sogar in diese gepfändet werden darf aufgrund von U-Rückständen etwa usw.
Geht alles schon FAST in Richtung bedingungsloses Grundeinkommen.