07-05-2011, 12:58
Na ja, die Historie kann sich doch jeder schnell selbst herbeiklicken.
Mir war der Hinweis wichtig, was der Gesetzgeber - ich glaube im März - mit de Neufassung bestätigt hat, dem die Widersprüche zw SGB und Familienrecht nicht unbemerkt geblieben sein dürften.
Ohnehin kommt mE den Erörterungen im Gesetzgebungs- oder Novellierungsverfahren vorab und den späteren Rechtskommentaren und Auslegungen/Anwendungen von Gesetzen größere Bedeutung bei.
Das kann man auch sehr gut am für uns Väter verhängnisvollen 1671 sehen, der eine lange Änderungshistorie hat, die hoffentlich nicht abgeschlossen ist.
Mir war der Hinweis wichtig, was der Gesetzgeber - ich glaube im März - mit de Neufassung bestätigt hat, dem die Widersprüche zw SGB und Familienrecht nicht unbemerkt geblieben sein dürften.
Ohnehin kommt mE den Erörterungen im Gesetzgebungs- oder Novellierungsverfahren vorab und den späteren Rechtskommentaren und Auslegungen/Anwendungen von Gesetzen größere Bedeutung bei.
Das kann man auch sehr gut am für uns Väter verhängnisvollen 1671 sehen, der eine lange Änderungshistorie hat, die hoffentlich nicht abgeschlossen ist.