10-05-2011, 15:41
Sehr geehrter Herr Raban,
wir nehmen Bezug auf Ihre Beschwerde vom 8. Mai 2011 und teilen Ihnen mit,
dass wir das werbende Unternehmen zunächst zur Stellungnahme aufgefordert
haben.
Über das Ergebnis der Behandlung der Angelegenheit durch den Deutschen
Werberat werden wir Sie unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
wir nehmen Bezug auf Ihre Beschwerde vom 8. Mai 2011 und teilen Ihnen mit,
dass wir das werbende Unternehmen zunächst zur Stellungnahme aufgefordert
haben.
Über das Ergebnis der Behandlung der Angelegenheit durch den Deutschen
Werberat werden wir Sie unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!